Eine Wohnbebauung ist derzeit nicht möglich
-jk- RHEINE. Nach der Ankündigung der Firma Thyssenkrupp Schulte, den Standort an der Sprickmannstraße aufzugeben, fragen sich viele, was mit dem großen Gelände in unmittelbarer Innenstadtnähe passiert.
Das Unternehmen selber gibt sich bedeckt, hat bislang lediglich angekündigt, die Immobilie verkaufen zu wollen. Der Verkaufsprozess befinde sich noch am Anfang, ein Käufer könne daher noch nicht benannt werden, sagte eine Unternehmenssprecherin. Ende Mai soll der bisherige Standort in Rheine geschlossen werden (unser Medienhaus berichtete).
Aktuell schränkt das gültige Baurecht die Nutzung des relativ großen Areals zwischen Arbeitsagentur, Krumme Straße/Steinfurter Straße und Sprickmannstraße stark ein. Nach Angaben der Stadtverwaltung gilt derzeit der Bebauungsplan Nr. 93 „Wasserstraße“. Dieser ist seit dem dem Jahr 1984 rechtskräftig und gestattet auf dem derzeit von Thyssenkrupp Schulte genutzten Grundstück – wenig überraschend – eine Nutzung durch Gewerbebetriebe, in erster Linie Großhandelsbetriebe mit Eisen-, Röhren-, Installations- und Industrieerzeugnissen aller Art. Eine andere Nutzung, etwa eine Wohnbebauung, wäre nach derzeitigem Stand dort nicht möglich. Dafür müsste der Bebauungsplan geändert werden.
Anfragen zu einer Änderung jedoch liegen der Stadtverwaltung nach eigenen Angaben bislang nicht vor. „Die Liegenschaft wird vom Eigentümer vermarktet. Anfragen werden folgerichtig mit Hinweis auf das bestehende Planungsrecht direkt an den Eigentümer verwiesen“, teilte die Stadtverwaltung mit. Von Seiten der Stadt gebe es auch derzeit keine Bestrebungen, den Bebauungsplan zu ändern. „Grundsätzlich wird am Markt im Moment eher Gewerbefläche benötigt als Wohnbaufläche“, heißt es aus dem Rathaus.
Quelle: Münsterländische Volkszeitung, 013.03.2025, © Altmeppen Verlag GmbH & Co. KG ,
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