Staatsanwaltschaft sichtet 300-Seiten-Akte und Videomaterial / Tatvorwurf der vorsätzlichen Brandstiftung
-wol- RHEINE. Knapp vier Monate nach dem Brand in der Sporthalle des Emsland-Gymnasiums sind die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Münster noch nicht abgeschlossen. Aber: In dem Verfahren um Brandstiftung geht es um zwei Beschuldigte, wie Oberstaatsanwalt und Pressesprecher Martin Botzenhardt jetzt auf Anfrage unseres Medienhauses sagte. Der Tatvorwurf der vorsätzlichen Brandstiftung werde von deren Rechtsvertretern allerdings bestritten, ergänzte er. Somit seien noch weitere Ermittlungen erforderlich.
Seit dem Eingang der polizeilichen Ermittlungsakte, die aktuell knapp 300 Seiten umfasst, mussten bei der Staatsanwaltschaft zunächst der gesamte Sachverhalt und demzufolge die bisherigen polizeilichen Ermittlungsergebnisse „in tatsächlicher und rechtlicher Sicht bewertet werden, erstmals zumindest vorläufig“. Bedeutsam war laut Botzenhardt im weiteren Verlauf insbesondere, „dass den Verteidigern der beiden Beschuldigten jeweils Akteneinsicht gewährt und sodann – wie in jedem Ermittlungsverfahren geboten – eine angemessene Zeit für die Abgabe einer eventuellen Stellungnahme eingeräumt werden musste“. Diese Stellungnahmen sind vor Kurzem eingegangen und mussten geprüft werden.
Zu den weiteren Ermittlungen der Brandstiftung (vorsätzlich oder fahrlässig) gehöre unter anderem eine Sichtung bzw. Auswertung von möglicherweise tatrelevanten Videoaufzeichnungen, die aktuell von der Polizei angefordert werden, sagte Botzenhardt weiter. „Zudem ist noch einer Versicherung Akteneinsicht zu gewähren.“ Weitere Auskünfte könne er wegen der noch andauernden Ermittlungen nicht erteilen. Auch eine zeitliche Prognose, wann mit einer abschließenden Entscheidung (und in welcher Gestalt) der Staatsanwaltschaft zu rechnen ist, gab er nicht.
Quelle: Münsterländische Volkszeitung, 18.10.2025, © Altmeppen Verlag GmbH & Co. KG ,
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